
Anerkennung erreicht
Gemeinsam haben wir ein wichtiges Ziel erreicht: Nach 9 Jahren ist SOLIDAGO als anderweitige Absicherung anerkannt.
Am 22.02.2022 hat uns das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 176 SGB V als anerkannte Solidargemeinschaft bestätigt.
Mitglieder der Gemeinschaften im SOLIDAGO Bundesverband gelten demnach als anderweitig abgesichert im Krankheitsfall im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V. Sie haben einen mit dem Anspruch auf freie Heilfürsorge oder einer Beihilfeberechtigung vergleichbaren Anspruch im Sinne des § 193 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des Versicherungsvertragsgesetzes.