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Statuten

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Satzung – Bundesverband und lokale Gemeinschaften

Statut des Solidarfonds – alle lokalen Gemeinschaften

Statut des Liquiditäts- und Nothilfefonds – Solidago Bundesverband

Solidarbeitragsordnung

SOLIDAGO-Geschäftsstelle
Kurpfalzring 77
69123 Heidelberg

06221. 778 260 6
geschaeftsstelle(at)solidago-bund.de

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Beiträge

Auf Grundlage des bundesweiten gemeinschaftlichen Bedarfs definiert unser Kuratorium unter Mitwirkung eines Aktuars jährlich einen Beitragssatz sowie Richtwerte für eine Unter- und Obergrenzen für die monatlichen Beiträge aller Mitglieder. Die Beiträge werden einkommensabhängig berechnet. Der monatliche Solidarbeitrag liegt aktuell bei mindestens 10% der monatlichen Gesamtsumme der Einkünfte.

Die Untergrenze beträgt 150 €, die Obergrenze: 660 €.

Seit 2020 gelten für Neumitglieder ab einem Eintrittsalter von 55 Jahren als Beitrag zur Generationengerechtigkeit höhere Unter und Obergrenzen.

Hinzu kommt ein monatlicher Verwaltungsbeitrag von 20 €.  Für Studierende gelten gesonderte Beiträge.

Im Gegensatz zu einer Versicherung gibt es Nachschusspflichten, wenn Beiträge nicht ausreichen, um den finanziellen Bedarf der Solidargemeinschaft zu decken.

Leistungen

Die Mitglieder tun viel für ihre Gesundheit und tragen das Krankheitsrisiko gemeinschaftlich. Die Leistungen entsprechen nach Art, Umfang und Höhe mindestens den Leistungen nach SGB V. Jedes Mitglied verfügt über ein persönliches Budget. SOLIDAGO ist eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall. Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine externe Pflegeversicherung abzuschließen.

Solidarität

Einkommenssolidarität: Die Solidarbeiträge berechnen sich anteilig am Gesamteinkommen des Mitglieds über alle Einkommensarten.
Familiensolidarität: Kinder und andere Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen werden gemeinschaftlich mitgetragen.
Risikosolidarität: Die Beitragsverpflichtung greift innerhalb sinnvoller Grenzen unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

Freiheit & Verbindlichkeit

Freiheit bedeutet nicht nur, seine eigenen Fesseln zu lösen, sondern ein Leben zu führen, das auch die Freiheit anderer respektiert und fördert. —Nelson Mandela

SOLIDAGO-Mitglieder können ihre TherapeutInnen und Therapien frei wählen – eigenverantwortlich und selbstbestimmt. Der Arzt-Patienten-Dialog ist frei von Restriktionen, die sinnvolle Therapien einschränken. Jeder Mensch ist einzigartig. Deshalb sind individuelle Heilungswege meist auch effiziente Heilungswege.

SOLIDAGO-Gemeinschaften üben ihre Entscheidungsfreiheiten gemeinsam aus. Die Mitglieder in den lokalen Gemeinschaften verantworten den Umgang mit ihren finanziellen Mitteln. Entscheidungsfreiheit und Verantwortung gehören untrennbar zusammen.

Salutogenese - Gesundheit fördern

Gesundheit erhalten, wiederherstellen und fördern – Im Sinne der Salutogenese  entwickelt SOLIDAGO gute Umgebungen für Gesundheit in heilsamen Gemeinschaften. In diesen können sich die Mitglieder geborgen und bestärkt fühlen. Gegenseitiges Vertrauen kann wachsen in den meist sehr offenen Gesprächen. Entscheidungsrechte auf persönlicher und Gruppen-Ebene fördern die Selbstwirksamkeit der Mitglieder.