Übertragung von Altersrückstellungen

Altersrückstellungen sind die „überschüssigen“ Gelder, die in den jungen Jahren eines Versicherten von der privaten Versicherung angesammelt werden für die späteren Jahre, wo bekanntlich die größeren Kosten entstehen. Für den Fall des Krankenkassenwechsels gibt es Gesetze und inzwischen ein automatisiertes Verfahren, in dem standardisierte Mitteilungen und entsprechende Überweisungen von der alten an die neue private Krankenversicherung gehen.

Da SOLIDAGO keine Krankenversicherung ist, kann sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Einige unserer Mitglieder hatten die gute Idee, trotzdem nach Wegen zu suchen, diese Gelder von der vorhergehenden Krankenversicherung abzurufen. Im Gespräch haben wir die folgenden zwei Möglichkeiten gefunden:

  1. Die Altersrückstellung wird von dem Mitglied für eine Zusatzversicherung mit einem anrechnungsfähigen Tarif genutzt. Das kann zum Beispiel eine Krankenhaustage-Versicherung sein. Von dieser Versicherung profitiert das einzelne Mitglied. Oder…
  2. Der Betrag wird an die VRK überwiesen und dort geparkt. Wenn sich das als praktikabel herausstellt, können wir mit der VRK über Beitragsvergünstigungen für alle Mitglieder verhandeln.

Wichtig ist in beiden Fällen zeitnah nach der Kündigung der alten Krankenversicherung zu handeln.

Passiert das nicht, verfällt der Anspruch und geht in das Vermögen der alten Krankenversicherung über.
Wir freuen uns, wenn sich ein paar Mitglieder finden, die den zweiten Weg gehen möchten und das Experiment wagen wollen, die Altersrückstellungen zu Gunsten von SOLIDAGO bei der VRK einzuzahlen.

Da es sich hierbei um ein noch nie erprobtes Verfahren handelt, werden wir das Ergebnis erst kennen, wenn wir es getestet haben. Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr am Versuch eure Übertragungswerte von eurer alten Krankenversicherung an die VRK zu übertragen teilnehmen wollt.

Herzliche Grüße,
Dirk, Daniel und Ute

0 Kommentare
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments