VRK – leicht erklärt

Über die VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) läuft unsere Rückdeckungsversicherung, d.h. die Versicherung für etwaige Größtschäden. Was als Größtschaden eingereicht wird, bestimmen die Bundesorgane anhand der Höhe unseres Liquiditäts- und Nothilfefonds.

SOLIDAGO zahlt für jedes voll abgesicherte Mitglied einen Beitrag an die VRK. Dieser Beitrag hat sich 2024 aus inflationären Gründen von 40,77 € auf 42,95 € monatlich pro Mitglied erhöht. Jährlich gibt es durch die VRK eine Beitragsanpassung, wenn die eingezahlten Beiträge nicht reichen, um etwaige Leistungen (= eingereichte Rechnungen) zu begleichen.

Wenn SOLIDAGO keine Leistungen in Anspruch nimmt, erstattet die VRK erst im Oktober des Folgejahres rund 76,5% der gezahlten Beiträge. Daher muss der SOLIDAGO Bundesverband pro voll abgesichertem Mitglied etwa 800 € auslegen, die nur zum Teil durch den 5%-Beitrag gedeckt sind.

Medizinische Rechnungen von Größtschäden werden im Einzelfall durch unseren Bundestreuhänderkreis auf ihre Notwendigkeit geprüft, gemäß Beihilfeordnung bei der VRK eingereicht und an den Hilfebedürftigen ausgezahlt.

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