Was lernen wir als Gemeinschaft daraus?

Für Mitte Dezember lud der Bundesvorstand alle Mitglieder ein, ihre Meinung und Sichtweise zum Antrag auf Auszahlung der Rechnung von Rechtsanwalt Möller kundzutun. 14 Mitglieder inklusive Dirk und Ute vom Bundesvorstand nahmen daran teil.

Hintergrund war, dass Dirk als damaliger Bundeskassenwart die Bezahlung der Rechnung vom 28.09.2023 mit dem Hinweis ablehnte, diesen zuvor in der Mitgliederversammlung zu besprechen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur externen Rechnungsprüfung des Bundesverbands und stichprobenhaft einzelner lokaler Gemeinschaften war in der Satzung nicht vorgesehen. Die Rechnung wurde dann privat bezahlt. Es geht um einen hohen vierstelligen Betrag. Für diese private Zahlung wurde nun ein Antrag auf Auszahlung gestellt.

Inzwischen wurde bei der letzten Mitgliederversammlung der alte Vorstand für das Jahr 2023 entlastet. Vor der Entlastung merkte Dirk allerdings an, dass eben diese Rechnung noch zur Klärung ansteht, der Bundesvorstand die Auszahlung nicht alleine entscheiden möchte und in einem Forum alle Mitglieder einlädt, dazu Stellung zu nehmen.

Die Hauptfrage lautete an diesem Abend also: Soll dieser Betrag komplett erstattet oder der Antrag abgelehnt werden? Oder anders formuliert: Wie gehen wir als Solidargemeinschaft mit solch einem Sachverhalt um?

Bei den 14 Teilnehmenden gab es unterschiedliche Wahrnehmungen und Sichtweisen, sodass sich während der Diskussion zusätzliche Fragen ergaben:

🔸 Erübrigt sich der Antrag durch die Entlastung des damaligen Bundesvorstandes in der Art, dass auf alle Fälle bezahlt werden muss?
🔸 Sollen generell Mitglieder, die ehrenamtlich für SOLIDAGO tätig sind, für fragwürdige Entscheidungen, etc. haften? Wer übernimmt dann noch freiwillig und gern ein Amt?
🔸 Wäre ein Kompromiss erstrebenswert (z.B. 50/50)?

Trotz der unterschiedlichen Sichtweisen verlief das Gespräch ruhig und wohlwollend. Und einig war man sich, dass diese Runde hätte nicht stattfinden müssen, wenn damals die betreffenden Menschen miteinander kommuniziert hätten. Ferner war man sich einig, dass es wenig Sinn macht, hieraus einen Antrag zur Abstimmung bei einer Mitgliederversammlung zu formulieren. Denn bis zur nächsten Mitgliederversammlung gibt es so viele neue Mitglieder, die den Vorgang nicht kennen und eigentlich möchte niemand mehr alles nochmals von Beginn an erklären und „durchkauen“.

Nun, was lernen wir als Gemeinschaft daraus? Wie kann die Kommunikation verbessert werden? Wie können Abläufe und Strukturen zukünftig verfeinert werden? Wie können wir aufkommende Konflikte frühzeitig erkennen und innerhalb unserer Gemeinschaft lösen, ohne kostenintensiv externe Hilfe in Anspruch zu nehmen? Wie können wir als Gemeinschaft darauf achten, dass wir im MITEINANDER bleiben? Welche Kultur wollen wir in SOLIDAGO er-leben?

Ein Vorschlag zum Schluss war, die lokalen Vorstände bei schwierigen Entscheidungen zusammen zu rufen, um diese mit einzubeziehen. Eventuell könnte eine solche „Versammlung der Vorstände“ auch bei der Entscheidung über höhere Ausgaben gefragt werden, die nicht im Haushaltsplan budgetiert wurden.

SOLIDAGO ist eben immer noch etwas „Neues“. Da muss vieles von Grund auf erarbeitet werden. Und dabei werden Erfahrungen gesammelt, aber auch Fehler gemacht. Es muss diskutiert und es darf auch mal achtsam gestritten werden. Das gemeinschaftliche Ziel und das achtsame Miteinander sollten dabei nie aus dem Fokus geraten. Alle Mitglieder sind eingeladen, sich an diesen Lernprozessen aktiv zu beteiligen.

Matthias W. (Gemeinschaft Bodensee), Sabine H. (Gemeinschaft Illertal)

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Roy Rempt
Gemeinschaft Waldsee
15 Tage zuvor

Rat der Vorstände halte ich für keine gute Idee, Außer..↓. – Denn die Vorstände sind nichts Höher stehendes in den Gemeinschaften und sollten, wenn, nur die Vielfalt der Meinungen oder die Einigkeit der Mitglieder der Gemeinschaft vertreten. « Viele Menschen, viele Meinungen, viele Ansichten, viel Achtsamkeit,.. ..so kann weniger vergessen werden, so wird auf mehr geachtet und so wird hinterher auch mehr beachtet. – Das ist meine Erfahrung. – Ich würde auch ungern als Vorstand meine Gemeinschaft vertreten wollen, wenn ich sie nicht vorab gefragt habe. – Wenn die Vorstände genug Zeit hatten ihre Gemeinschaften zu befragen,.. ..Dann können die Vorstände die Ergebnisse (die Gesamt-Weisheit ihrer Gemeinschaft) vertreten. Das könnten dann auch andere Vertreter;innen der Gemeinschaft tun, die sich gerade sehr mit dem Thema beschäftigt haben und alle Ansichten und Weisheiten der Mitglieder der Gemeinschaft eingeholt haben.