VRK-Welle
Am 16. Januar trafen sich 27 interessierte Menschen im Online-Forum, um sich über das Thema Rückversicherung und die Problematik der sich dadurch aufbauenden VRK-Welle auszutauschen. Um vor allem Neumitglieder in dieser Thematik mitzunehmen, hier erst einmal eine kurze Einführung: Von der Gründung im Jahr 2010 bis 2019 wurde als Sicherheitsinstrument für evtl. auftretende Großschäden der so genannte Liquiditäts- und Nothilfefond (L&N-Fond) von allen Mitgliedern mit 10% der Beiträge kontinuierlich gespeist und aufgebaut. Im Rahmen der Zulassungsthematik entschieden sich die Mitglieder zudem eine Rückversicherung für Großschäden bei der VRK abzuschließen. Da ja nun eine andere Absicherung vorhanden war, entschied man sich, die Versicherungsprämien für die Mitglieder aus diesem L&N-Fond zu bedienen. Heute dient der L&N-Fond in erster Linie dazu, schnell helfen zu können, wenn z.B. eine Klinik Vorkasse verlangt. Zusätzlich stellt der Fond ein zusätzliches Polster dar, um nicht gleich auf die VRK zugreifen zu müssen, falls es einmal eng wird. Ein Großteil (ca. 75%) der Versicherungskosten erhalten wir Ende des Folgejahres, also ca. 20 Monate später von der VRK wieder zurück, wenn wir keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen haben. Ein Großteil der Beiträge wird also immer wieder hin und her gewälzt. Daraus entstand der Begriff VRK-Walze. Da „Welle“ eigentlich dasselbe aussagt, aber weniger bedrohlich wirkt, verwenden wir in diesem Bereich lieber „VRK-Welle“.
Eine erste Problematik aus dieser Welle wurde bereits gelöst: Der beachtliche Zustrom von Neumitgliedern, die ja noch nicht in den L&N-Fond einbezahlt hatten, verursachte eine beträchtliche Vorfinanzierung der Versicherungsbeiträge. Deshalb bezahlen Neumitglieder jetzt einmalig 800 € oder 20 x 40 € als Startbeitrag. Dies entlastet den L&N-Fond enorm.
Nun kamen aber in den letzten Jahren steuerliche Bedenken auf, da der L&N-Fond zum steuerfreien Zweckvermögen gehöre und eigentlich nicht für die Rückversicherung zweckentfremdet werden dürfe. Hier wurden Maßnahmen ergriffen, die Mittel bereits vor Einbuchen im L&N-Fond aufzuteilen. Auch die Thematik „Zweckvermögen“ ist steuerlich noch nicht grundlegend geklärt.
Da die Bundestreuhänder, in deren Obhut der L&N-Fond liegt, wiederholt auf Rückführung der Mittel aus der VRK-Welle in den Fond drängten, werden nun Lösungen gesucht.
Verschiedene Möglichkeiten wurden diskutiert.
Eine Möglichkeit wäre, den selben Betrag, wie von den Neumitgliedern auch von den Bestandsmitgliedern (Vollmitgliedern) einzusammeln. Diese Aktion würde den L&N schnell auffüllen, allerdings auch die Mitglieder nicht unwesentlich belasten.
Da aber auch angeregt über den Sinn des aktuellen Vertrages mit der VRK diskutiert wurde, und nahezu Konsens bestand, dass hier mit Ruhe und guter Vorbereitung eine bessere bzw. angepasste Lösung gefunden werden sollte, wurde auch darüber diskutiert, ob bis zur Findung einer neuen Absicherungslösung evtl. auch der jetzige Status vorübergehend fortgeführt werden könnte.
Zum Thema Rückversicherung kamen einige Ideen und Feststellungen zur Sprache.
Der jetzige Vertrag ist seit 2019 nicht mehr angepasst worden. Die VRK zeigt da auch keine große Bereitschaft. Zum Einen ist die Schadenssumme pro Schaden für unsere heutige Größe eher niedrig, zum Anderen besteht der große Unsicherheitsfaktor, dass die VRK im Schadensfall die Beiträge erhöhen wird, ohne, dass vertraglich festgelegt wurde, wie sich die Beitragserhöhung berechnet. Eine künftige Rückversicherung sollte deshalb wirklich nur den zu definierenden Großschaden absichern. Dies dürfte auch die Kosten reduzieren.
Udo machte den Vorschlag, dass das Kuratorium nach einer Alternative sucht. Die Idee ist, über einen großen Versicherungsmakler den wirklichen Bedarf zu herauszufinden und die optimalen Bedingungen formulieren zu lassen. So ist sichergestellt, dass Versicherungsgesellschaften erst involviert werden, wenn der wirkliche Bedarf definiert ist.
Auch die grundlegende Frage, ob eine Rückversicherung bei unserer jetzigen Größe noch notwendig ist, wurde angeregt und durchaus kontrovers diskutiert. Man war sich aber schnell einig, dass diese Frage nur nach ausführlicher Prüfung und Berechnung durch das Kuratorium und ggf. eines Aktuars (Versicherungsmatematiker) beantwortet werden kann. Auch hier bitten die Forumsteilnehmer das Kuratorium um Klärung.
Schließlich wurde auch noch über die Möglichkeit eines Kreditrahmens als Großschadensabsicherung gesprochen. Um hier vernünftige Konditionen zu bekommen, wären aber Sicherheiten notwendig, die z.B. in Form von Bankbürgschaften der Mitglieder erbracht werden könnten. Auch solch ein Rahmenkredit würde laufende Kosten durch Bereitstellungsprovisionen verursachen. Diese wären aber wesentlich geringer. Der Charme diese Lösung wäre, dass nach Tilgung eines in Anspruch genommenen Darlehens nicht mit erhöhten Versicherungsprämien, wie im Falle der VRK, weitergegangen werden müsste.
Alles in Allem kann man sagen, dass das Forum durchaus konstruktiv und achtsam verlief und einige konkrete Aufgabenstellungen an die entsprechenden Gremien oder an eine Arbeitsgruppe entworfen wurden.
Roy hat für die Diskussion und Ideensammlung ein 👉 Pad eingerichtet, das uns bei der Sortierung von Ideen gute Dienste leisten kann.
—Matthias (Gemeinschaft Bodensee)
Protokoll von Dirk: https://cloud.solidago-bund.de/s/5SPGYdKJo8jNz7E