FAQ

Wer kann Mitglied bei SOLIDAGO werden?

Für Personen, die die Art ihrer Krankenversicherung frei wählen können, ist SOLIDAGO eine Alternative zur gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Also alle, die nicht in der GKV versicherungspflichtig sind (§5 SGB V) – wie zum Beispiel Selbständige, Freiberufler, etc.. Aber auch Angestellte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (5.550 € Brutto pro Monat – Stand 2023).

Wie kann ich zu SOLIDAGO wechseln?

Eine Mitgliedschaft ist über die Aufnahme in einer lokalen SOLIDAGO-Gemeinschaft möglich.

Wie berechnen sich die Beiträge für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen?

Kinder ohne eigenes Einkommen können als mitgetragene Familienmitglieder aufgenommen werden und zahlen daher keinen gesonderten Beitrag. Gleiches gilt für Ehe- und Lebenspartner ohne eigene Einnahmen solange sie mit Kindern eine Haushaltsgemeinschaft bilden.

Gibt es weitere Verpflichtungen neben den Beitragszahlungen?

Jedes Mitglied geht mit der Aufnahme eine Selbstverpflichtung ein, an den monatlichen Gruppentreffen teilzunehmen. Hinzu kommen die ehrenamtliche Übernahme von Aufgaben in der TreuhänderInnenarbeit, der Kassenführung oder im Vorstand sowie die Pflege des Gemeinschaftslebens und aktives Mitarbeiten auf lokaler, regionaler und Bundes-Ebene. Dazu gehört, Konflikte anzusprechen und an deren Klärung lösungsorientiert und freundlich mitzuwirken.

Wie wird die Finanzstabilität gesichert?

Durch unsere zentrale Buchführung in einer Steuerkanzlei werden alle Geldflüsse erfasst und gewähren uns einen Einblick in die aktuelle Finanzlage. Unter Berücksichtigung der zukünftigen Risiken und bisheriger Kosten, erfolgt bei Bedarf eine Beitragsanpassung durch unser Kuratorium. Regelmäßige Aktuarsgutachten bescheinigen unsere Finanzstabilität.