Auf Grundlage des bundesweiten gemeinschaftlichen Bedarfs definiert unser Kuratorium unter Mitwirkung eines Aktuars jährlich einen Beitragssatz sowie Richtwerte für eine Unter- und Obergrenzen für die monatlichen Beiträge aller Mitglieder. Die Beiträge werden einkommensabhängig berechnet. Der monatliche Solidarbeitrag liegt aktuell bei mindestens 10% der monatlichen Gesamtsumme der Einkünfte.
Die Untergrenze beträgt 150 €, die Obergrenze: 660 €.
Seit 2020 gelten für Neumitglieder ab einem Eintrittsalter von 55 Jahren als Beitrag zur Generationengerechtigkeit höhere Unter und Obergrenzen.
Hinzu kommt ein monatlicher Verwaltungsbeitrag von 20 €. Für Studierende gelten gesonderte Beiträge.
Im Gegensatz zu einer Versicherung gibt es Nachschusspflichten, wenn Beiträge nicht ausreichen, um den finanziellen Bedarf der Solidargemeinschaft zu decken.