Neumitglieder

20. Dezember 2022


SOLIDAGO beruht auf persönlichem Miteinander in den lokalen Gemeinschaften. Durch den großen Andrang zum Jahresende sind viele lokalen Gemeinschaften derzeit stark gefordert. Wir wollen organisch wachsen. So bitten wir um Verständnis, dass wir vorübergehend weder für Neu-Mitglieder noch für Gruppen einen Aufnahmeprozess starten.

Wir werden an dieser Stelle informieren, wann wir den Weg zu SOLIDAGO wieder ermöglichen können.

Anerkennung erreicht

6. April 2022

Am 22.02.2022 hat uns das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 176 SGB V als anerkannte Solidargemeinschaft bestätigt.

Mitglieder der Gemeinschaften im SOLIDAGO Bundesverband gelten demnach als anderweitig abgesichert im Krankheitsfall im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V. Sie haben einen mit dem Anspruch auf freie Heilfürsorge oder einer Beihilfeberechtigung vergleichbaren Anspruch im Sinne des § 193 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des Versicherungsvertragsgesetzes.